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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 10.02.1988 - P.St. 1064   

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https://dejure.org/1988,5165
StGH Hessen, 10.02.1988 - P.St. 1064 (https://dejure.org/1988,5165)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10.02.1988 - P.St. 1064 (https://dejure.org/1988,5165)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - P.St. 1064 (https://dejure.org/1988,5165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus StGH Hessen, 10.02.1988 - P.St. 1064
    Dies entspricht Art. 129 Satz 1 HV und folgt zudem aus dem Verfassungsgrundsatz des demokratischen und sozialen Rechtsstaats (so für Art. 20 Abs. 1 und 3 GG, BVerfGE 1, 109, 111).
  • StGH Hessen, 11.06.1986 - P.St. 1028

    Bundesrecht; Verweisung; Willkür

    Auszug aus StGH Hessen, 10.02.1988 - P.St. 1064
    Als Landesverfassungsgericht ist der Staatsgerichtshof nicht befugt, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung zu messen (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. Dezember 1984 - P.St. 991 und P.St. 1012 - sowie vom 11. Juni 1986 - P.St. 1028 -).
  • StGH Hessen, 04.12.1984 - P.St. 991

    Grundrechtsklage; Gerichtsentscheidung; Prüfungsgegenstand; Prüfungskompetenz;

    Auszug aus StGH Hessen, 10.02.1988 - P.St. 1064
    Als Landesverfassungsgericht ist der Staatsgerichtshof nicht befugt, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung zu messen (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. Dezember 1984 - P.St. 991 und P.St. 1012 - sowie vom 11. Juni 1986 - P.St. 1028 -).
  • StGH Hessen, 04.12.1984 - P.St. 1012

    Prüfungskompetenz

    Auszug aus StGH Hessen, 10.02.1988 - P.St. 1064
    Als Landesverfassungsgericht ist der Staatsgerichtshof nicht befugt, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung zu messen (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. Dezember 1984 - P.St. 991 und P.St. 1012 - sowie vom 11. Juni 1986 - P.St. 1028 -).
  • StGH Hessen, 11.01.1991 - P.St. 1115

    Zurückweisung eines Prozeßkostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht einer

    Die Voraussetzungen der gemäß StGHG HE § 14 Abs. 1 S 2 entsprechend anwendbaren Vorschriften ZPO §§ 114ff müssen auch im Prozeßkostenhilfeverfahren vor dem StGH Wiesbaden erfüllt sein (StGH Wiesbaden, 1988-02-10, P.St. 1064, StAnz HE 1988, 2116).
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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 09.11.1988 - P.St. 1064   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5752
StGH Hessen, 09.11.1988 - P.St. 1064 (https://dejure.org/1988,5752)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.11.1988 - P.St. 1064 (https://dejure.org/1988,5752)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. November 1988 - P.St. 1064 (https://dejure.org/1988,5752)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • StGH Hessen, 11.06.1986 - P.St. 1028

    Bundesrecht; Verweisung; Willkür

    Auszug aus StGH Hessen, 09.11.1988 - P.St. 1064
    2. Die Verweisung eines Verfahrens des Staatsgerichtshofs an das Bundesverfassungsgericht ist nicht möglich, weil eine solche Verweisung gesetzlich nicht vorgesehen ist (StGH, Beschluß vom 11.06.1986 - P.St. 1028 -).
  • StGH Hessen, 11.11.1987 - P.St. 1060

    Bundesrecht; Gebühren

    Auszug aus StGH Hessen, 09.11.1988 - P.St. 1064
    Der Staatsgerichtshof kann in seinen Verfahren nur die Anwendung und Auslegung von hessischem Landesrecht an der Hessischen Verfassung messen (st. Rspr., vgl. Beschluß vom 11.11.1987 - P.St. 1060, 1062 -).
  • StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Bundesrecht geht dem Landesrecht einschließlich des Landesverfassungsrechts vor und kann deshalb nicht Gegenstand einer landesrechtlichen Grundrechtsklage sein (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl zuletzt Beschlüsse vom 11.11.1987 - P.St. 1060/1062 -, mwN und vom 9.11.1988 - P.St. 1064 -).

    Bundesrecht geht nach Art. 31 GG dem Landesrecht einschließlich des Landesverfassungsrechts vor und kann deshalb nicht Gegenstand einer landesrechtlichen Grundrechtsklage sein (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11.11.1987 - P.St. 1060/1062 -, m.w.N. und vom 09.11.1988 - P.St. 1064 -).

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